Strafbarkeit deutscher Ärzte wg elektiver Wunschamputationen

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riroba
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Strafbarkeit deutscher Ärzte wg elektiver Wunschamputationen

Beitrag: # 21188Beitrag riroba »

Liebe Freundinnen und Freunde,

ich möchte euch über ein Buch informieren welches erst vor kurzem erschienen ist. Der Autor ist Martin J. Kirstgen und das Buch umfasst 294 Seiten mit dem Titel „Die Strafbarkeit deutscher Ärzte wegen elektiver Wunschamputationen aufgrund von Body Integrity Identity Disorder“.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich um ein extrem gutes Buch (Dissertation) handelt mit hervorragend recherchiertem und geschriebenem medizinischem Teil. Und worauf es am meisten ankommt, mit Ergebnissen die für eine elektive Wunschamputation bei BIID Betroffenen sprechen.
Beachtlich dabei ist der konkrete Vorschlag von möglichen Grundvoraussetzungen einer Operation welche sich an dem Transsexuellengesetz orientieren.

Hier im originalen zitiert:
"- Gleich den Regellungen des TSG sollen zwei unabhängige psychiatrische Gutachten eingeholt werden. Zum Schutze der Betroffenen könnte ein Arztvorbehalt eingeholt werden.
- In Anlehnung an die medizinischen Richtlinien für die Durchführung von geschlechtsangleichenden Operationen sollten somatischen Maßnahmen psychotherapeutische Begleitung in Verbindung mit einem Pretending-Alltagstest voran gehen. Anders als bei Geschlechtstransformationen kämen jedoch hormonelle Behandlungen von vorneherein nicht in Betracht.
- Die Begleitung eines fachkundigen Psychotherapeuten brächte zudem mehr Sicherheit bezüglich der inneren Stimmigkeit und Konstanz des Amputationsverlangens sowie der Lebbarkeit der erwünschten neuen Körperidentität.
- Gleich den medizinischen Richtlinien für Geschlechtstransformation scheint eine gutachterliche Stellungnahme auch im Fall von BIID- Betroffenen als sinnvoll. Insbesondere sollte das Gutachten die realistische Auseinandersetzung der betroffenen Person mit möglichen und unerwünschten Folgen und die Erwartungen an das Operationsergebnis beleuchten.
- Gleich der Vorgehensweise bei Geschlechtsumwandlungen erscheint auch bei BIID die Erklärung, warum Betroffene ohne operativen Eingriff einem höheren Leidensdruck ausgesetzt wäre, sinnvoll.
- Ebenfalls sollte das Gutachten eine Prognose über die wahrscheinlichen und zu erwartenden Auswirkungen einer BIID- Amputation auf die soziale Integration, Beziehungsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit und Selbstständigkeit der betroffenen Person enthalten."
LAK1210
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Re: Strafbarkeit deutscher Ärzte wg elektiver Wunschamputati

Beitrag: # 21195Beitrag LAK1210 »

Hallo riroba,

das hört sich doch schon einmal richtig gut an.
Wer ist denn dieser Martin Kirstgen und in welcher Disziplin und in welcher Arbeitsgruppe/Uni hat er denn seine Doktorarbeit verfasst? Und wer ist sein Doktorvater bzw. -mutter?

Liebe Grüße Dein LAK1210
joernam2003
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Re: Strafbarkeit deutscher Ärzte wg elektiver Wunschamputati

Beitrag: # 21217Beitrag joernam2003 »

Hallo riroba,
Danke für den Tip. Bin gespannt auf die Lektüre.
Viele Grüße
riroba
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Registriert: Mo 28. Feb 2011, 15:44

Re: Strafbarkeit deutscher Ärzte wg elektiver Wunschamputati

Beitrag: # 21222Beitrag riroba »

Hallo LAK1210

Das Fach ist Jura, Promotionsstudium Uni Köln, Doktorvater Prof. Dr. Martin Paul Waßmer.

Lg riroba
erik
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Re: Strafbarkeit deutscher Ärzte wg elektiver Wunschamputati

Beitrag: # 21228Beitrag erik »

Schade, dass (zumindest im Titel) nur Amputationen behandelt werden.
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